Versicherungen
Mitgliedschaftsbestätigungen beim Beantragen von Versicherungsleistungen
Für die Einreichung von Schadensanzeigen bei den PBV Kollektivpartnern Allianz Suisse (Privathaftpflicht) und CAP (Privatrechtschutz) wird aktuell keine Mitgliedschaftsbestätigung mehr benötigt, sofern die Formulare verwendet werden, welche hier auf der Webseite des PBV zur Verfügung stehen.
Bitte die Merkblätter bezüglich des Vorgehens und die Versicherungsbedingungen genau durchlesen. Bei telefonischen Kontakten mit unseren Versicherungspartnern immer auf den Kollektivvertrag des PBV verweisen.
Unsere Kollektivpartner klären die Mitgliedschaft von sich aus ab, da sie entsprechenden Zugang haben. Die zuständigen Mitarbeiter sind informiert und freigeschaltet. Im Einzelfall kann es jedoch vorkommen, dass ein nicht informierter Mitarbeiter trotzdem eine Mitgliedschaftsbestätigung verlangt. In diesem Fall bitte eine Mitteilung per Mail an markus.fluetsch@zuerich.ch oder giovanni.garra@zuerich.ch.
Das Schadenformular der CAP befindet sich auf der Website. Die Telefonnummer der CAP, bzw. der Kontaktpersonen, ist auch auf dem Schadenformular ersichtlich. Ebenso die Adresse, an welche das Formular zwingend zu schicken ist.
Bei Schadenanzeigen für die Allianz Suisse Privathaftpflichtversicherung genügt in der Regel eine telefonische Mitteilung. Diese kann über die für uns zuständige Agentur in Horgen abgesetzt werden. Das Kontaktformular ist wiederum auf der Webseite abgelegt.